Gutachten .
Für die Notwendigkeit zur Erstellung einer Wertermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes kann es viele Gründe geben:
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungen
- Steuerangelegenheiten
- Zwangsversteigerungen
- Verkauf
- Bankangelegenheiten
- Vermögensübersicht
Durch meine fundierte Ausbildung als Sachverständiger kann ich in allen diesen Angelegenheiten für Sie tätig werden.
Da ich auch ständig für mehrere Gerichte als Sachverständiger tätig bin, sind meine Gutachten entsprechend aufgebaut und anerkannt.
Diese Gutachten können einmal als Komplettgutachten oder aber auch als Kurzgutachten erstellt werden. Beide Gutachten kommen selbstverständlich zum gleichen Ergebnis. In den Kurzgutachten ist jedoch der beschreibende Teil eines Komplettgutachtens nicht vorhanden und verschiedene Rechnungswege bzw. Rechnungsschritte werden nicht erläutert. Dadurch sind die Kurzgutachten bei Streitigkeiten oder zur Vorlage bei Gericht weniger geeignet. Sind diese Angaben jedoch weniger von Bedeutung, zum Beispiel im familiären Bereich oder bei einer Vermögensübersicht, so kann ein Kurzgutachten durchaus ausreichend und sinnvoll sein.
Grundsätzlich bietet jedoch nur das Komplettgutachten alle erforderlichen Beschreibungen, Erläuterungen und Rechnungswege, die erforderlich sind, um ein Gutachten in allen Punkten nachvollziehen zu können. Dies sollte daher der Normalfall eines Gutachtens sein.
Beispiele für beide Arten von Gutachten können Sie sich in den beiden nachstehenden PDF-Dateien ansehen.